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PRIVATDETEKTIVAGENTUR, DIE DURCH DIE SCHWEIZER BEHÖRDEN GENEHMIGT WURDE
                                                                                                                                                                         
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Akkreditierung
Zu erfüllenden Bedingungen
Sicherheitsagent
Privatdetektiv (mit Lizenz)

Eine Kopie von Personalausweis
ja
ja
Auszug von Strafregister
ja
ja
Bescheinigung der Verfolgungen
ja
ja
Niemals, die Verfolgungen haben
nein
ja
Bescheinigung von Konkursen
ja
ja
Ein Zeugnis guten Lebens und Sitten
nein
ja
Ein Zeugnis von Zivilkapazität(Zivilfähigkeit)
nein
ja
Ein Lebenslauf
nein
ja
Das Zivilrecht und das Schweizer Strafgesetzbuch kennen
nein
ja
Karte von Beglaubigung
ja
ja
Lizenz  no : GE-435
Der Artikel 18 des Gesetzes über die intermediären Agenten gesehen, vom 20. Mai 1950, der Durchführungsbestimmung obenerwähnten Gesetzes gesehen ist, vom 31. Oktober 1950, sind wir zum Berufsgeheimnis verpflichtet
Die Unterschiede, um die Akkreditierung als zu erhalten :